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Leader Region 2023-2027

 

Leinebergland ist...

 

Die Region Leinebergland ist in der Förderperiode 2023 - 2027 seitens des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Leader-Region anerkannt worden. Der Region, mit ihren Mitgliedskommunen Alfeld (Leine), Delligsen, Elze, Freden (Leine), Lamspringe, Leinebergland und Sibbesse, stehen somit für die nächsten Jahre rund 1,9 Mio. Euro für die Förderung von Projekten zur Verfügung. 

 

Regionales Entwicklungskonzept Leinebergland

Grundlage für die Arbeit der Leader-Region sowie die Förderung von Projekten ist das Regionale Entwicklungskonzept Leinebergland (REK), das untenstehend im Downloadbereich zu finden ist. Das REK enthält als Herzstück in Kapitel 6 die regionale Entwicklungsstrategie, in der neben den Zielen der Leader-Region auch die förderfähigen Handlungsfelder beschrieben werden. In Kapitel 10 sind die Informationen zu Fördertatbeständen und –quoten zusammengefasst.

Grundsätzlich gilt, dass eine Leaderförderung nur dann greifen kann, wenn keine anderen Förderprogramme vorhanden sind. Bei jeder Projektförderung muss ein Eigenanteil erbracht werden.

 

Lokale Aktionsgruppe Leinebergland

Über die Förderung von Projekten entscheidet die Lokale Aktionsgruppe (LAG). Die LAG Leinebergland unterliegt einer Satzung (s. Downloadbereich), tagt in der Regel zweimal jährlich und ist interdisziplinär zusammengesetzt. Die genaue Zusammensetzung ist im REK festgeschrieben und unterliegt detaillierten Vorgaben. Die Sitzungen der LAG Leinebergland sind öffentlich, Antragsteller können im Rahmen der Sitzungen Projektanträge vorstellen und Nachfragen beantworten. 

 

Von der Projektidee zur UmsetzungProjektauswahlverfahren

Das Prozedere von der Projektidee zur Umsetzung in im nebenstehenden Schaubild skizziert und in Kapitel 11 des REK Leinebergland ausführlich beschrieben: Antragsteller reichen das Projektbewerbungsformular beim Regionalmanagement des Vereins Region Leinebergland e.V. ein (untenstehend im Downloadbereich). Das Regionalmanagement berät den Antragsteller und prüft die Unterlagen formal und inhaltlich und nimmt eine erste Projektbewertung (Scoring) vor. Die Projektbewertung ist nicht vom Antragsteller auszufüllen, kann aber für eine Einschätzung und Überprüfung in Bezug auf die Höhe des Scorings herangezogen werden.

Vollständige Projektbewerbungen, die in der Projektbewertung wenigstens die Mindestpunktzahl erreichen, werden dem Gesamtvorstand des Regionsvereins zur Diskussion und Prüfung vorgelegt. Der Gesamtvorstand formuliert eine Beschlussempfehlung für die Lokale Aktionsgruppe. Die LAG berät und entscheidet dann abschließend über das Vorhaben.

Bei Zustimmung muss der Antragsteller innerhalb eines halben Jahres einen formalen Antrag auf Projektförderung beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser einreichen. Dieses entscheidet dann über die Mittelbewilligung.

Alle Projekte werden nach demselben Verfahren bewertet.

 

Die nächste Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe Leinebergland wird für den Herbst 2023 geplant.

Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

 

 

Downloads

Regionales Entwicklungskonzept Leinebergland 

REK Leinebergland Anlagenband 1

REK Leinebergland Anlagenband 2

Satzung LAG Leinebergland

Projektbewerbungsbogen (vom Antragssteller auszufüllen)

Projektbewertungsbogen  (vom Regionalmanagement auszufüllen, kann dem Antragssteller zur Einschätzung des Scorings helfen)

 

 

Kontakt

Region Leinebergland e.V.

Christoph Petersen

Tel: 05181 - 28 665 50